Tilgungsstreckung

Wenn sich die Laufzeit eines Darlehens unter bestimmten Bedingungen planmäßig verlängert, so wird dies als „Tilgungsstreckung“ bezeichnet. Das kommt vor allem dann vor, wenn ein bei der Auszahlung des Darlehens vereinbarungsgemäß einzubehaltender Teil („Disagio“ oder „Abgeld“) entgegen der ursprünglichen Darlehensvereinbarung doch ausgezahlt wird. Die Auszahlung des Disagios begründet dann ein zusätzliches Darlehen, das „Tilgungsstreckungsdarlehen“ genannt wird und in der Regel vor dem Hauptdarlehen zu bedienen ist. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Tilgungsstreckungsdarlehens betreffen Tilgungen somit nur dieses zusätzliche Darlehen. Erst danach beginnt die Tilgung des ursprünglichen Hauptdarlehens. Das führt insgesamt zu jener Laufzeitverlängerung, die sich hinter dem Begriff “Tilgungsstreckung” verbirgt.

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