Kredit vorzeitig tilgen – wie geht das?

Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz hat jeder Kreditnehmer das Recht einen Kredit vorzeitig rückzuzahlen. Die Bank sollte den Kreditnehmer im Kreditvertrag auf dieses Recht hinweisen (Stichwort “Recht auf vorzeitige Rückzahlung”)  bzw. ein Hinweis darauf, dass die Bank einen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn der Kredit vorzeitig getilgt werden sollte.

Wenn diese Hinweise im Kreditvertrag nicht vorhanden sein sollten, so hat der Kreditnehmer das Recht den Kredit vorzeitig zu tilgen, ohne dass er irgendwelche Spesen für die vorzeitige Tilgung zahlen muss. Wenn jedoch im Kreditvertrag bzgl. Entschädigung etwas vorhanden sein sollte, so muss der Kreditnehmer bei der vorzeitigen Rückzahlung vor Ende des Kreditvertrags der Bank eine Entschädigung zahlen, denn die Bank hat mit einem Kreditgeschäft bis zum Ende des Kreditvertrags gerechnet.

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