Der Deckungsstock bei Hypothekarkrediten

Verstärkte Pfandbriefe wie auch Bankschuldenverschreibungen werden wieder von den Oberösterreichischen Banken durchgeführt. Während die Besicherung durch einen sogenannten Deckungsstock für die Anleger ein geringeres Risiko bedeuten, hat der Kreditnehmer keinen Vorteil daraus gewonnen. Grund für die neuen Reglementierungen ist der Vertrag Basel III, der durchwegs wieder die Banken an den Bankschuldenverschreibungen interessieren lässt. Viele der neuen Verträge sind bereits mit den Vereinbarungen bestückt. Wenn der Kunde diese Passagen nicht verhandelt, dann ist der Passus fixiert. Die Eintragungen in das Grundbuch werden von der Bank getragen.
Wird ein Hypothekarkredit aufgenommen, so wird das Pfandrecht an der Liegenschaft besichert. Im Regelfall beträgt die Hypothek 120 bis 130 Prozent des gesamten Kreditbetrages. Wer somit einen Kredit in der Höhe von 100.000 Euro aufnimmt, der hat eine Besicherung von ungefähr 120.000 Euro.
Neben der Eintragung im Grundbuch, welche das Pfandrecht begründet, begnügen sich auch einige Banken mit einer Pfandurkunde, welche einverleibt wird. Auch hier entfällt die Gebühr von 1,2 Prozent für den Kreditnehmer.
Die Banken sind verpflichtet, dass die Pfandbriefe wie auch eventuelle Bankschuldenverschreibungen im Deckungsstock besichert werden. Zugreifen darf nur der Gläubiger der Pfandbriefe bzw. dürfen die sämtlich Verfügten bei einer Exekution darauf zugreifen. Dies trifft dann zu, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Kreditgebers festgestellt wurde, Forderungen, die rechtlich beschlossen wurden sowie gerichtlich festgestellt wurden und auch Forderungen, die vom Kreditgeber anerkannt wurden.
Natürlich bedeutet das Aufrechnungsverbot eine Schlechterstellung des Kreditnehmers, da dieser weitere Nachteile erleiden muss.

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