Das Land Österreich fördert finanziell den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie den Erwerb von Fertighäusern. Als Voraussetzung für die Förderung durch Darlehen muss das Eigenheim ohne Grundstücksfläche eine Größe von 80 m2 aufweisen. Auch eine zweite Wohneinheit, die durch einen Anbau an das Erstgebäude errichtet wird, kann staatlich gefördert werden, wenn das Altgebäude nicht schon bereits gefördert wurde. Die Bauherren bzw. Hausbesitzer müssen für die Förderung einen Antrag bei der zuständigen Liegenschafts-Behörde stellen. Damit die Förderung genehmigt wird, müssen die Antragsteller zudem das geförderte Haus als Hauptwohnsitz bewohnen und alle vergangenen Miet- und Eigentumsrechte an Wohneigentum der vergangenen letzten fünf Jahre aufgeben. Um die Förderung zu erhalten ist es auch erforderlich, dass die Antragsteller Österreichische Staatsbürger oder EWR-Bürger sind, die ihren Hauptwohnsitz seit mehr als fünf Jahren in Österreich haben. Daneben sind Nachweise zu erbringen, dass sie in Österreich einkommensteuerpflichtige Einkommen beziehen und die Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Der Bau darf erst begonnen werden, wenn das Land Österreich seine Zustimmung erteilt hat. Ausgezahlt wird das Darlehen erst nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch und nachdem der Rohbau samt Dach fertiggestellt wurde.
Für die Förderung des Eigenheims gelten zudem bestimmte Einkommensgrenzen, 55.000 Euro für zwei Personen und 37.000 Euro für eine Person. Für jede weitere Person bzw. für Kinder, die Alimente von einem der Antragsteller erhalten, werden jeweils 5.000 zusätzlich angerechnet. Auch ein Überschreiten der Einkommensgrenzen bis zu 30 % ist möglich, die Förderung wird dann um maximal 75 % gekürzt.