Einheitskurs

Der Einheitskurs (auch als Kassakurs, amtlicher Kurswert bez.) wird häufig für Wertpapiere festgelegt die über zu wenige Kaufanträge und/oder zu wenige Verkaufsangebote verfügen. Bei einem so geringen Handelsvolumen greifen die amtlichen Börsenmakler ein und legen den Einheitskurs fest. Dieses Vorgehen geschieht meist nach der Hälfte eines Börsentages (Mittagszeit). Es gibt somit keinen Anfangs- oder Schlusskurswert.

Bei der Festlegung achten die amtlichen Börsenmakler vor allem auf die Wertpapiere, die ihrer Annahme nach, die Attraktivität des Kaufen / Verkaufen auch bei schwach gehandelten Wertpapieren fördern.

Somit bietet sich die Festlegung eines Einheitskurses auch dann an, wenn die Situation am Markt keine dynamische Preisentwicklung zulässt.

Ziel des Einheitskurses ist die Förderung des Handels.

Hinterlassen Sie eine Antwort