Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden so bezeichnet, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie teilvermietet oder in der Gesamtheit der darin befindlichen Räumlichkeiten komplett vermietet oder verpachtet wird.
So spielt es allerdings keine Rolle ob nur, beispielsweise wie im privat genutzten Wohnungsbau oft der Fall, ein Zweifamilienhaus gebaut oder gekauft und dann eine der Wohnungen vermietet wird. Dasselbe gilt aber auch für Mehrfamilienhäuser, hier kann durchaus eine der Wohnungen selbst genutzt und die restlichen Wohnungen vermietet werden.
Immobilien im gewerblichen Bereich, wie Bürogebäude, Industriehallen, oder Fabrikgebäude, werden sehr oft von den Gewerbetreibenden nur angemietet und hier spricht man dann ebenfalls von Vermietung oder Verpachtung.
Der Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung besteht im Wesentlichen darin, dass die Vertragsgestaltung etwas unterschiedlich ist. So handelt es sich bei der Verpachtung sehr oft um Gartengrundstücke oder Ackerland und die Pachtgebühr, anders als bei der Miete, wie der Name „Gebühr“ schon sagt, wird ähnlich einer Gebühr erhoben. Die Pachtgebühr bezieht sich zumeist nicht auf die Quadratmeterfläche, sondern ein Grundstück oder eine Immobilie werden in ihrer Gesamtheit pauschal verpachtet. Ebenfalls wird die Pacht, nicht wie bei der Mietzahlung üblich, monatlich sondern zumeist in einem Jahresbeitrag als Pachtgebühr erhoben.
Zu erwähnen ist in jedem Fall noch dass, egal ob Vermietung oder Verpachtung, diese Einnahmen der Einkommensteuerpflicht unterliegen und somit auch der Fiskus seinen Anteil an diesen Einnahmen beansprucht. Bei der Steuererklärung müssen daher immer bei Angabe der Gesamteinnahmen, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung separat erfasst und ausgewiesen werden!