Mit der Gesamtbelastung ist die Summe aller
- Tilgungen
- Zinszahlungen und
- Gebühren
über eine Kreditlaufzeit gemeint. Wenn ein Konsument einen Kredit abschließt, so ist die Bank verpflichtet für diesen Kredit die Gesamtbelastung darzustellen. Das bedeutet, dass die Bank, lt. Bankwesengesetz, sowohl den Effektivzinssatz, als auch den gesamten Kreditbetrag spätestens zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses dem Kunden offenlegen muss.
Keine Antworten