Jahresabrechnung

Es gibt verschieden Begrifflichkeiten, die sich in unterschiedlichen finanziellen Situationen und Szenarien wiederfinden. Trotz der Ähnlichkeit in der Wortwahl, können sie je nach Umgebung für unterschiedlichste Begriffe und Vorgänge stehen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Jahresabrechnung. Sie ist sowohl Bestandteil eines privaten Mietverhältnis als auch Bestandteil in einer guten Lohn- und Buchhaltung. Aber was bedeutet der Begriff nun eigentlich genau?

Die Jahresabrechnung in einem privaten Mietverhältnis ist nicht mehr, als der Vergleich von tatsächlichen und kalkulierten Kosten bei den Nebenkosten. Sollte die Jahresabrechnung ergeben, dass die Kosten niedriger als kalkuliert sind, ist der Vermieter verpflichtet diese an den Mieter zurückzuzahlen. Das Szenario ist natürlich auch umgekehrt möglich. In der Buchhaltung versteht man die Jahresabrechnung als kontrollierende Instanz für die Buchhaltung der letzten Monate. Mit der Jahresabrechnung soll überprüft werden, ob die kalkulierten und eingegebenen Zahlen etwa übereinstimmen und ob es zu Fehlern bei Buchungen oder Zahlungen gekommen ist. Dabei ist beispielsweise die Bilanz ein wichtiges Werkzeug zur Kontrolle und Information für den Unternehmer. Auch im Lohnbereich findet eine Jahresabrechnung statt, bei der noch einmal Steuern und Sozialabgaben kontrolliert werden.

Vor allem im geschäftlichen Bereich sollte die Jahresabrechnung von einem Profi übernommen werden. Wenn eine externe Person über die interne Buchhaltung sieht, kann er schneller Fehler feststellen und den ein oder anderen Makel bei der Buchung richtigstellen. zudem ist beispielsweise ein Steuerberater berechtigt, den offiziellen Jahresabschluss abzusegnen damit dieser vom Unternehmer an das Finanzamt übergeben werden kann. Der Jahresabschluss muss zudem besonders sorgfältig durchgeführt werden um eventuelle Strafzahlungen zu vermeiden.

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