Die Luxustangente kommt aus derm KFZ-Bereich und Steuer-Bereich. Die Luxustangente ist eine Angemessenheitsgrenze des Finanzamts, welche einen maximalen anerkannten Betrag für die Anschaffung eines PKW angibt.
Nicht betroffen von der Luxustangente sind Fahrzeuge, welche Vorsteuerabzugsberechtigt sind.