Beim Mietkauf-Modell handelt es sich um eine gesetzlich verankerte Kaufoption (seit 1994), eine Mietsache käuflich zu erwerben zu können, nachdem Sie 10 Jahre lang einen bestimmten Grundkostenanteil (Miete) gezahlt haben. Der Kauf ist jedoch kein Muss!
Leider wird das Mietkauf-Modell oft mit Leasing verwechselt. So wird die gezahlte Rate (Miete) NICHT als Anzahlung auf den Kaufpreis gewertet. Auch muss seitens vom Vermieter, bei Vertragsabschluss, der Kaufpreis nicht genannt werden. So ist für den Mieter kaum vorherzusehen, um welchen Betrag es sich bei einem möglichen Kauf nach 10 Jahren handeln kann.
Vorteile beim Mietkauf-Modell ist jedoch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Wohnbeihilfen und steuerlichen Begünstigungen.