Schuldbeitritt

Der Begriff Schuldbeitritt wird üblicherweise im Kreditwesen seine Anwendung finden. Sehr oft wird dann ein Schuldbeitritt von einer Bank gefordert, wenn ein Kreditnehmer seine Bonität verliert oder sich diese erheblich verschlechtert. Dies kann dann der Fall sein, wenn der bisher als Alleinschuldner aufgetretene Kreditnehmer beispielsweise arbeitslos wird oder durch andere Umstände das bisherige Einkommen nicht mehr nachhaltig erzielen kann. Denn zunächst wird jedes Kreditinstitut, bei jeder Kreditvergabe, zuerst prüfen inwieweit der potentielle Darlehensnehmer der monatlich anfallenden Kreditrate, für den neu aufzunehmenden Kredit, nachkommen kann. Dies geschieht im Rahmen der Bonitätsprüfung.

Wenn diese Prüfung positiv ausfällt und auch sonst keine Bedenken gegen eine Kreditvergabe vorliegen, wird der Kredit genehmigt und ausbezahlt. Können die Voraussetzungen in Bezug auf seine Bonität vom Kreditnehmer nicht mehr erfüllt werden, dann kann dies unter Umständen, bevor der Kredit gekündigt würde, durch den Schuldbeitritt eines Dritten verhindert werden.

An den der Schuld beitretenden künftigen Kreditnehmer werden jedoch in Punkto Bonität und somit finanzieller Leistungsfähigkeit dieselben Kriterien angelegt wie dies zuvor schon, beim bisherigen Kreditnehmer, der Fall war.

Selbstverständlich wird eine Bank nicht monatlich prüfen inwieweit sich die Bonität eines Kreditnehmers verändert. Dies wäre ein viel zu großer Aufwand! In der Regel wird erst dann Augenmerk der Bank auf die verschlechterte Bonität eines Kreditnehmers fallen, wenn die Kreditraten verspätet, unregelmäßig oder sogar überhaupt nicht mehr bezahlt werden. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt dass ein Schuldbeitritt beispielsweise auch dann gefordert werden kann, wenn zuerst zwei Kreditnehmer einen Kredit gemeinsam aufgenommen haben und durch das Ausscheiden eines der bisherigen Kreditnehmer, die Bonität des verbleibenden Kreditnehmers alleine, die weitere Gewährung des Kredites nicht mehr rechtfertigen würde.

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