Ein Wechselkredit findet kaum im privaten Bereich, sondern eher im Handel und Firmengeschäft seine Anwendung und wird hier zur Bezahlung von Waren eingesetzt.
Um den Begriff Wechselkredit jedoch verstehen zu können muss zunächst kurz erläutert werden was unter einem Wechsel zu verstehen und und wie dieser eingesetzt werden kann.
Beispielsweise liefert ein Hersteller einem Kunden Ware aus und dieser bezahlt diese mit einem Wechsel. Dies gestattet es dem Kunden, allerdings im Rahmen einer zuvor fest vereinbarten Zeitspanne, die Bezahlung der Ware nicht sofort vornehmen zu müssen, sondern erst dann wenn der Wechselnehmer den Wechsel zur Einlösung bringt. Dies wird sehr oft innerhalb einer 3-Monatsfrist der Fall sein. Man spricht daher auch oft von einem 3-Monats Wechsel.
Allerdings beschert diese Art der Bezahlung dem Lieferanten der Ware kein Bargeld, das heißt seine Liquidität ist sogar um den Wechselbetrag geschmälert.
Um dies zu ändern kann der Wechselnehmer den Wechsel zur Bank bringen und ihn dort als Sicherheit, bis maximal zum auf dem Wechsel vermerkten Einlösungstermin, hinterlegen. Die Bank wird dem Lieferanten dann einen Kredit in maximal der Höhe des Wechselbetrages zur Verfügung stellen. Dies nennt man dann Wechselkredit.
Die Vorteile für den Lieferanten liegen auf der Hand. Durch die sofortige Einwechslung des Wechsels zu Bargeld, erhöht dies seine Liquidität. Und dadurch dass für den erhaltenen Geldbetrag keine wie sonst üblichen Zinsen, sondern ein Wechselzins oder Diskont anfällt, fallen auch keine Rückzahlungen an. Der sogenannte Diskont wird nämlich in Form eines, direkt bei Barwert-Erhalt durch die Bank, einbehaltenen Betrages erhoben. Der Nennwert des Wechsels wird dann also am Einlösetag vom Wechseleinreicher in Höhe des Nennwertes einzulösen sein. Der Betrag des Nennwertes entspricht exakt der Differenz des zuvor vom Kreditinstitut ausbezahlten Barbetrages und definiert die somit die Kosten/Diskont.