Wenn sich die Laufzeit eines Darlehens unter bestimmten Bedingungen planmäßig verlängert, so wird dies als „Tilgungsstreckung“ bezeichnet. Das kommt vor allem dann vor, wenn ein bei der Auszahlung des Darlehens vereinbarungsgemäß einzubehaltender Teil („Disagio“ oder „Abgeld“) entgegen der ursprünglichen Darlehensvereinbarung doch ausgezahlt wird. Die Auszahlung des Disagios begründet dann ein zusätzliches Darlehen, das „Tilgungsstreckungsdarlehen“ genannt wird und in der Regel vor dem Hauptdarlehen zu bedienen ist. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Tilgungsstreckungsdarlehens betreffen Tilgungen somit nur dieses zusätzliche Darlehen. Erst danach beginnt die Tilgung des ursprünglichen Hauptdarlehens. Das führt insgesamt zu jener Laufzeitverlängerung, die sich hinter dem Begriff “Tilgungsstreckung” verbirgt.
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Als Tilgung wird generell die Rückzahlung von Schulden bezeichnet. Diese Rückzahlung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Bei „Ratentilgung“ wird die Gesamtschuld durch mehrere Teilzahlungen abgebaut. Im Gegensatz dazu erfolgt der Ausgleich der Schuld bei einer „Einmaltilgung“ durch nur eine Zahlung in Höhe des vollen Schuldbetrags, bei Krediten in der Regel am Ende der Laufzeit. Erfolgen Rückzahlungen auf Basis eines vertraglich geregelten Tilgungsplans, so werden sie als „planmäßige Tilgungen“ bezeichnet. „Außerplanmäßige Tilgungen“ sind Rückzahlungen ohne besondere Vereinbarung. Sehr häufig ist in der Praxis die „Annuitätentilgung“ anzutreffen, etwa beim typischen Abstattungskredit. Die dort vereinbarten Raten fester Höhe setzen sich aus einem „Tilgungsanteil“ und einem „Zinsanteil“ zusammen. Während der Zinsanteil lediglich Zinszahlungen auf den jeweiligen Schuldbetrag darstellt, reduziert der Tilgungsanteil diesen Schuldbetrag. Im Zeitablauf eines Tilgungsplanes auf Basis einer Annuitätentilgung steigt somit der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt.
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Beim Finanzierungs-Leasing unterscheidet man Voll-und Teilamortisationsverträge, welche die zwei Varianten der Ausgestaltung von Leasingverträgen darstellen. Bei den sogenannten Teilamortisationsverträgen decken die während der Laufzeit des Vertrages angefallenen Leasingraten nicht die gesamten Kosten des Leasinggebers. Dabei bestehen die Kosten des Leasinggebers vor allem in den Anschaffungs- bzw. den Herstellungskosten des Leasingobjektes und den gegebenenfalls laufenden Zins- und Verwaltungskosten für jenes Objekt. Eine vollständige Amortisation des Objektes wird bei dieser Vertragsart erst durch eine Reihe von Teilamortisationsverträgen erreicht. Durch zusätzliche Vereinbarungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer kann jedoch auch bei dieser Vertragsart Vollamortisation erreicht werden. Ein Beispiel für eine solche Vereinbarung ist die Zahlung einer Abschlusszahlung des Leasingnehmers an den Leasinggeber.
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Im Recht ist die Stundung verankert und besagt, dass es möglich ist, die Frist bzw. Fälligkeit einer Schuld herausschieben zu können. Dabei ist stets eine vertragliche Abmachung bzw. vertragliche Abrede beider Partner, also des Gläubigers und des Schuldners, zu tun. Hier wird die Leistungszeit verabredet. Auch eine Steuer kann gestundet werden, insbesondere dann, wenn der Schuldner nicht oder nur sehr schwer bezahlen kann. Hier wird dem Schuldner die Möglichkeit durch ein Moratorium gewährt, mehr Zeit für die Schuldenbezahlung zu erhalten. Aber natürlich wird die Schuld nur insoweit gestundet, sodass die Schuld, welcher Form auch immer, nicht verjährt. Die Stundung wird auch Prolongation genannt.
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Der Begriff Sonderzahlung, wird zumeist im Bereich von Finanzierungen zu finden sein. Für Sonderzahlung wird oft auch der Begriff Sondertilgung verwendet.
Unter einer Sonderzahlung versteht man die Zahlung einer Geldleistung auf einen bestehenden Kredit, zumeist ein Wohnbaudarlehen. Mit der Sonderzahlungsmöglichkeit erhält ein Darlehen eine größere Flexibilität und dient somit der schnelleren Entschuldung, beziehungsweise Rückzahlung.
Dies hat den enormen Vorteil, dass die Möglichkeit der Sonderzahlung auch gleichzeitig eine Zinsersparnis bedeutet. Denn die Sonderzahlung wird normalerweise am Tage ihrer Leistung auch sofort dem Darlehen gutgeschrieben. Bei einer Annuitätenfinanzierung, diese wird in der Regel gerade bei Wohnbaudarlehen zur Anwendung kommen, wird somit sofort eine “Entschuldung” in Höhe der getätigten Sonderzahlung erfolgen. Dieses bedeutet wiederum, dass jetzt nur noch aus dem neuen, reduzierten Schuldbetrag Zinsen zu bezahlen sind. Da gerade bei der Annuitätenfinanzierung die ersparten sprich, die durch die in Höhe der Sonderzahlung nicht mehr anfallenden Zinsbeträge nicht zur Reduktion der Rate, sondern zumeist zur Erhöhung der Tilgung innerhalb der Gesamtsrate verwendet werden, hat dies zur Folge, dass die Darlehensschuld schneller zurückbezahlt, die Laufzeit verkürzt und im Ergebnis die Gesamtzinszahlungen verringert werden.
Deshalb kann grundsätzlich empfohlen werden, beim Abschluss einer Wohnbaufinanzierung stets darauf zu achten, dass immer ein ausreichender Prozentsatz in Bezug auf die Sonderzahlungsmöglichkeit vereinbart wird!
Denn selbst wenn die Sonderzahlung, welche zumeist immer nur einmal im Jahr getätigt werden kann und sich nicht auf Folgejahre aufaddiert, zwar nicht in jedem Jahr erfolgen kann, so ist sie dennoch, neben der Möglichkeit des Tilgungssatzwechsels, eine hervorragende Möglichkeit die Wohnbaufinanzierung zu Flexibilisieren.
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Studieren ist teuer und für die meisten Eltern eine finanzielle Herausforderung. Als Student nebenher zu jobben geht oftmals auf Kosten des Studiums bzw. die Studiendauer verlängert sich bzw. irgendwann gibt der Student auf und bricht ab.
Einen Studentenkredit können alleine nur ordentliche Hörer einer österreichischen Universität oder Hochschule beantragen. Dieser schafft finanzielle Freiräume und beschränkt sich auf die Laufzeit des Studiums. Monatlich erhält der Student einen vereinbarten Betrag aus dem festgelegten Kreditrahmen für die Zeit des Studiums heraus. Der Vorteil ist, der Student kann sich selbst versorgen und sich auf sein Studium konzentrieren.
Die Konditionen sind attraktiver als bei normalen Krediten. Es gibt verschiedene Formen, ob als Bauspardarlehen oder herkömmlichens Kredit. Die Laufzeit ist auf das Studium begrenzt und anschließend beginnt die Abzahlung. Es gibt viele Angebote der Kreditinstitute und seit wenigen Jahren auch der Bausparkassen und es lohnt sich die Bedingungen und Konditionen zu vergleichen. Gemeinsam wird dann ein Haushaltsplan erstellt und die etwaige Studienzeit ermittelt.
Bei negativer Bonitätsauskunft sollte kann man versuchen einen Studentenkredit zu beantragen und dem Bankberater darlegen, wie es zu der Situation kam. Möglichkeiten kann es trotzdem geben, eventuell über einen Bürgen.
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Sondertilgungen sind Zahlungen, die meist einmal jährlich auf ein Darlehenskonto gebucht werden können, um die Restschuld zu schmälern. Sondertilgungen müssen zu Vertragsbeginn vereinbart werden und entsprechen meist einem bestimmten Prozentsatz der Restschuld oder eines vereinbarten Vertrages. Neben den bereits monatlich geleisteten Zahlungen erlaubt die Bank aufgrund der Sondertilgungen, eine frühzeitige Rückzahlung. Wurde bei Vertragsbeginn eine Sondertilgung vereinbart, so sollte diese auch durchgeführt werden, da dieses Recht nicht verfallen gelassen werden sollte.
Manche Banken möchten von ihren Kunden keine Sondertilgungen haben, da sich aufgrund dieser Zahlungen die Zinseinkünfte der Bank schmälern. Lediglich Bausparkassen bieten den Kunden jederzeit die Möglichkeit, ohne vorherige Vereinbarung, Sondertilgungen zu leisten. Hat man eine vereinbarte Sondertilgung in einem Jahr nicht geleistet, und möchte diese im Folgejahr nachholen, so ist dies meist nicht möglich. Lediglich einer kompletten Rückzahlung kann die Bank zustimmen, wobei hier die Kosten meist sehr hoch sind. Auch wenn Sondertilgungen nicht immer in voller Höhe geleistet werden können, sollten sie bei Vertragsabschluss auf jeden Fall vereinbart werden, da eine rückwirkende Vereinbarung meist nicht möglich ist.
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Wenn man sich mit der Aufnahme eines Darlehens bei der Bank beschäftigt, muss man sich immer über die Bedingungen der Institute für eine Zusage im Klaren sein. Je nach Zweck und Höhe des Darlehens, verlangen die Banken Sicherheiten für die Zusage zu einem Antrag. Bei einigen Krediten sind diese Sicherheiten eindeutig und machen keine Probleme – bei anderen muss man sich selbst entsprechende Sicherheiten suchen.
Schon im Mittelalter haben die Banken Sicherheiten von ihren Kunden verlangt. Während die Könige und Fürsten früher einfach ganze Landstriche als Sicherheit eingesetzt haben, steht diese Option den Kunden heute natürlich nicht mehr zur Verfügung. Das Prinzip der Sicherheit hat sich seitdem aber nicht stark verändert. Ab einer bestimmten Summe wird die Bank nur noch ein Darlehen gewähren, wenn entsprechende Sicherheiten beim Darlehensnehmer vorhanden sind. Bei einer Immobilienfinanzierung oder bei einem Autokredit sind die Sicherheiten klar: Es wird einfach das Objekt als Sicherheit benutzt, für die das Darlehen aufgenommen wird. Sollte der Schuldner seine Raten nicht mehr zahlen können, wird das Objekt verpfändet und gegen einen Restwert bei einer Auktion versteigert. Anders sieht es bei Krediten ohne automatische Sicherheiten aus.
Wenn man beispielsweise einen Allgemeinkredit aufnimmt, bei dem keine automatische Sicherheit generiert wird, muss man bestehende Sachwert als Sicherheit angeben. Dies können sowohl Immobilien oder Autos, als auch Sachwerte aus dem eigenen Vermögen sein. Es sind Aktien möglich oder andere Dinge, die von Bank schnell verwertet werden können. Auch eine Bürgschaft durch einen Bekannten oder Verwandten wird bei niedrigen Summen als Sicherheit durch die Bank angenommen.
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Bei einem Kredit kann als Sicherheit eine Bürgschaft übernommen werden. Der Bürge verpflichtet sich hierbei gegenüber einem Gläubiger im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eines Dritten einzustehen. Der Vertrag wird schriftlich zwischen dem Kreditgeber, dem Gläubiger (Schuldner) und dem Bürgen geschlossen.
Bei der Bürgschaft gibt es verschiedene Formen. Hierbei unterscheiden sich die Rechte und Pflichten. Eine Variante ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, darf der Gläubiger sich direkt an den Bürgen wenden. Dieser hat dann kein Recht auf die „Einrede der Vorausklage“. Somit kann er nicht darauf bestehen, dass der Kreditgeber zuerst versucht sein Geld mittels einer Zwangsvollstreckung von dem Gläubiger zu erhalten.
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Bei der Vergabe von Darlehen und Krediten achten die Banken und Finanzinstitute an erster Stelle immer auf die Bonität oder die Sicherheiten der Antragssteller. Wenn die Bonität der entscheidende Faktor ist redet man von einem Personalkredit. Von einem Sachkredit ist die Rede, wenn der Kredit deswegen vergeben wird, weil eine bestimmte Sache – also ein Wertgegenstand oder vergleichbare Objekte – als Sicherheit für den Kredit direkt hinterlegt werden.
Ein Sachkredit wird von den meisten Banken am liebsten und vor allem am einfachsten vergeben. Hier ist nämlich die Sicherheit, die der Antragssteller für das Darlehen hinterlegt hat, bereits garantiert und die Bank muss sich keine Sorgen über eventuelle Folgen von Tilgungsausfällen machen. Dabei wird diese Art von Kredit besonders gerne bei Darlehen verwendet, die eine bestimmte Höhe haben. Dem Darlehensnehmer steht es zudem frei, welche Art von Sicherheit er bei der Bank hinterlegen möchte. Am meisten Wert haben natürlich Immobilien, Autos oder andere bewegliche Dinge, die sich für die Bank sehr schnell in bares Geld umwandeln lassen. Im Gegensatz zu einem Personalkredit kommt es daher auch nicht auf die direkt Bonität des Darlehensnehmers an.
Wie bei einem Lombardkredit können auch direkt die Dinge eingesetzt werden, für die der Kredit benutzt wird. So wird ein Sachkredit besonders gerne in Verbindung mit einem Hypothekendarlehen oder einer Autofinanzierung vergeben. Auf diese Weise hat die Bank die Sicherheit direkt mit der Finanzierung hinterlegt und wird bei der Vergabe eines Darlehens deutlich weniger Probleme machen. Der Sachkredit ist daher die typische Form einer einfachen Finanzierung von Banken.
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